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Lokale Behörden müssen Wiedereröffnung der Strände beantragen | An den Stränden gelten strenge Auflagen | Weitere Lockerungen in Aussicht
Doch wie auch bei uns, so gehen die Lockerungen nicht ohne Auflagen einher.
Lokale Behörden müssen Wiedereröffnung der Strände beantragen
Die Französische Republik ist in rote, orange und grüne Zonen unterteilt. Die Teile des Landes, in denen die Infektionszahlen niedrig sind, gelten als grüne Zonen. In diesen Gebieten ist mehr erlaubt, als in anderen wie dem Großraum Paris, wo nach wie vor höhere Zahlen gemeldet werden.
Was die Strände angeht, müssen lokale Behörden zunächst die Wiedereröffnung ihrer Strände beantragen. Je nach Situation und Infektionsrate wird ihnen dann gestattet, ihre Strände wieder zu öffnen oder auch nicht. So konnten bereits über 2.600 Strände wieder für die Öffentlichkeit geöffnet werden, darunter alle im Departement Alpes-Maritimes. Allerdings wurden bisher nicht alle Strände geöffnet, die eigentlich öffnen dürften. In den Departements Korsika und Bouches-du-Rhône einschließlich Marseille sind die Strände nach wie vor geschlossen.
An den Stränden gelten strenge Auflagen
Viele Einheimische zog es nach den Lockerungen bereits vor 8 Uhr morgens in die Brandung. Jedoch müssen Sie sich hier einem „dynamischen Modus“ unterordnen. Das heißt, Schwimmen, Surfen, Walken, Joggen, Segeln, Angeln und andere Aktivitäten in Bewegung sind erlaubt, wenn der notwendige Abstand eingehalten wird. Nicht erlaubt sind Gruppensport und Veranstaltungen. Sich an den Strand setzen und ein Buch lesen, picknicken oder ein Sonnenbad nehmen ist derzeit noch nicht möglich.
Anders in La Grande Motte im Département Hérault in der Region Okzitanien in Südfrankreich. Hier testet man ein System, bei dem der Strand durch Seile und Pflöcke in verschiedene Bereiche unterteilt wurde. Diese Flächen können dann kostenlos im Internet für jeweils drei Stunden reserviert werden. Ein Angebot, das mit Begeisterung angenommen wurde.
Nachts sind Frankreichs Strände derzeit nicht zugänglich und auch die Öffnungszeiten unterscheiden sich von Departement zu Departement und von Gemeinde zu Gemeinde.
Weitere Lockerungen in Aussicht
Neben den Stränden wurden im Juni noch weitere Lockerungen in Aussicht gestellt. So dürfen ab Dienstag nach Pfingsten in Frankreich wieder Cafés, Restaurants und Bars öffnen (teilweise noch mit Einschränkungen). Auch Jugendherbergen, Campingplätze und Touristenunterkünfte dürfen wieder öffnen, wenn die notwendigen Hygienevorschriften eingehalten werden. Auch Parks, Gärten und sämtliche Strände sollen ab 2. Juni wieder besucht werden dürfen.
Wenn die Grenzen zu Deutschland am 15. Juni öffnen, steht dadurch einem Urlaub in der Provence an sich nichts mehr im Weg. Aber auch hier heißt es natürlich, Vorsicht walten zu lassen. Wie in Deutschland so gilt es auch in Frankreich Abstand zu halten und in Bus und Bahn muss ein Mund- und Nasenschutz getragen werden. Über mögliche weitere Lockerungen soll am 22. Juni entschieden werden.